AGB

Lernbar – Institut für Bildung führt Nachhilfe-, Computer-, Sprachen-, Experimentier- und  Konzentrationskurse sowie Bewerbungstrainings in fachhomoge­nen Lerngruppen von 3-5 Teilnehmern durch, um eine gezielte individuelle Förderung zu gewährleisten.

Eine Unterrichtseinheit umfasst 90 Minuten, bzw. 60 Minuten bei Computer-, Sprach- und Experimentierkursen für Kinder. Kommt vorübergehend kein Gruppenunterricht (mit einer Mindestanzahl von 2 Teilnehmern) zustande, werden statt 90 Minuten Gruppenun­terricht 60 Minuten für einen Teilnehmer, bzw. statt 60 Minuten 45 Minuten erteilt.

Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt in der Regel 3 Monate (ausgenommen davon sind jeglicher Einzelunterricht und PC-Kurse). Als Unterrichtsmonat gilt jeweils der Kalendermonat. Beginnt der Unterricht während eines laufenden Monats fällt eine anteilige Kursgebühr an und die Unterrichtslaufzeit beginnt mit dem nächsten vollen Kalendermonat.

Die Anmeldung läuft unbefristet. Die Kündigung erfolgt schriftlich an Lernbar – Institut für Bildung und wird Ihnen von uns schriftlich bestätigt. Die Kündigungsfrist bei Nachhilfe beträgt drei Unterrichtsmonate, bei allen anderen Kursen einen Unterrichtsmonat zum Vertragsende. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag bei einer Laufzeit von mindestens 3 Monaten um jeweils weitere 3 volle Unterrichtsmonate. Beim Einzelunterricht verlängert sich der Vertrag bei nicht fristgerechter Kündigung um einen vollen Unterrichtsmonat.

Bleibt der Kursteilnehmer entschuldigt (in begründeten Fällen wie Krankheit, Urlaub etc.) vom Unterricht fern, werden ihm diese Stunden gutgeschrieben und können zu einem späteren Zeitpunkt nach Rücksprache mit uns in Anspruch genommen werden. Unentschuldigtes Fern­bleiben vom Unterricht berechtigt weder zu einer Reduzierung der Unterrichtsgebühr noch dazu, die Stunden später nachzuholen. Ersatzstunden können nur im Rahmen der Vertrags­laufzeit beansprucht und nicht verrechnet werden.

Die Kursgebühr ist monatlich bis spätestens zum 3. Werktag des Kalendermonats im Voraus fällig. Sollte sich ein Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten ergeben, wird sofort der gesamte restliche Betrag bis zum nächst­möglichen Kündigungstermin fällig. Die Kursgebühr kann entweder bar oder per Überweisung beglichen werden. Darüber hinaus ist auch die Erteilung einer Ermächtigung zum Lastschriftverfahren möglich (Stornierungen des Lastschrifteinzuges werden mit 7,50€ in Rechnung gestellt.). Die vereinbarte Kursgebühr gilt für den gesamten Zeitraum und unterliegt keiner Preiserhöhung. Die Unterschrift unter der Einzugsermächtigung gilt zugleich in Vollmacht und im Namen des Ehepartners.

Feiertage sind unterrichtsfrei, die ausgefallenen Stunden werden nachgeholt. Der Unterricht in den jeweiligen Ferien wird rechtzeitig von Lernbar – Institut für Bildung bekannt gegeben.

Die Unterrichtseinheit ist gemäß §4 Nr. 21 bb USTG von der Umsatzsteuer befreit.

Wir bedanken uns für das Vertrauen, das Sie Lernbar durch Ihre Anmeldung entgegenbringen.
(Stand: .21.10.2010)

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